Ausschreibung2025-12-16T16:14:32+01:00

MARSCH MIT AUSSICHT – #EIFEL70K & #EIFEL50K

Das besondere Wander-Event durch die wunderschöne Eifel

Logo EIFEL50K transparent Good Walking Club Rheinbach
Logo EIFEL70K transparent Good Walking Club Rheinbach

MARSCH MIT AUSSICHT – AUSCHREIBUNG & REGLEMENT

Das besondere Wander-Event durch die wunderschöne Eifel

MARSCH MIT AUSSICHT – #EIFEL70K & #EIFEL50K

AUSCHREIBUNG & REGLEMENT

Das besondere Wander-Event durch die wunderschöne Eifel

Veranstalter des MARSCH MIT AUSSICHT ist der Verein

Good Walking Club e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 2
53359 Rheinbach

E-Mail: info@marsch-mit-aussicht.de

Eintrag im Vereinsregister

Registergericht: Amtsgericht Bonn
Registernummer: VR 10143

Startzeiten #EIFEL70K & #EIFEL48K

Der MARSCH MIT AUSSICHT #EIFEL70K & #EIFEL48K wird am 04.07.2026 stattfinden.

  • Start 70 Kilometer: Samstag, 04.07.2026, 05:30 Uhr, Rheinbach, Stadthalle
  • Start 50 Kilometer: Samstag, 04.07.2026, 06:30 Uhr, Rheinbach, Stadthalle
  • Ziel: Samstag, 04.07.2026, Burg Rheinbach, Bachstraße, 53359 Rheinbach, Zielschluss 50 KM: 18:30 Uhr / Zielschluss 70 KM: 21:30 Uhr
Start und das Ziel des MARSCH MIT AUSSICHT #EIFEL70K und #EIFEL48K

Start & Ziel befinden sich in 53359 Rheinbach. Beide Strecken verlaufen auf Rundkursen. Gestartet werden der #EIFEL70K und der #EIFEL48K an der Stadthalle Rheinbach.

Der #EIFEL70K startet am Samstag,04.07.2026, um 05:30 Uhr.
Der #EIFEL50K startet am Samstag, 04.07.2026, um 06:30 Uhr.

Das Ziel für beide Strecken befindet sich an der Rheinbacher Burg / Grundschule an der Bachstraße. Dort befinden sich auch Duschen und Umkleiden, die kostenlos genutzt werden können.

(Änderungen möglich.)

#EIFEL70K: Startberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Diese müssen gesund und für die Herausforderung ausreichend trainiert sein.

#EIFEL50K: Startberechtigt sind Personen ab 16 Jahren. Diese müssen gesund und für die Herausforderung ausreichend trainiert sein. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten muss beim Abholen der Startnummer vorgelegt werden.

Leider ist die Strecke nicht für Rollstuhlsportler*innen geeignet.

Unsere Leistungen

Für die Organisationsgebühr können die Teilnehmer am #EIFEL70K folgende Leistungen erwarten:

  • Ständige telefonische Erreichbarkeit der Organisationszentrale
  • Sanitätsdienst entlang der Strecke
  • Ein engagiertes Helfer*innen-Team entlang der Strecke
  • Ausgeschilderte Strecke
  • gpx-Strecken-Dateien zum Download (Verpflichtung)
  • 7 Verpflegungsstationen auf 70 Kilometern
  • An allen Stationen befinden sich Toiletten mit Seife, Papierhandtüchern, Desinfektionsmittel
  • Bewährte und umfassende Streckenverpflegung des Good Walking Club e.V.
  • Startnummer mit Schlüsselband
  • Elektronische Zeitmessung
  • Medaille für Finisher
  • Urkunde für Finisher
  • Kostenloser Download der Urkunde.
  • Kostenlose Duschen im Ziel

Für  die Organisationsgebühr können die Teilnehmer am #EIFEL50K folgende Leistungen erwarten:

  • Ständige telefonische Erreichbarkeit der Organisationszentrale
  • Sanitätsdienst entlang der Strecke
  • Ein engagiertes Helfer*innen-Team entlang der Strecke
  • Ausgeschilderte Strecke
  • gpx-Strecken-Dateien zum Download (Verpflichtung)
  • 5 Verpflegungsstationen auf 48 Kilometern
  • An allen Stationen befinden sich Toiletten mit Seife, Papierhandtüchern, Desinfektionsmittel
  • Bewährte und umfassende Streckenverpflegung des Good Walking Club e.V.
  • Startnummer mit Schlüsselband
  • Elektronische Zeitmessung
  • Medaille für Finisher
  • Urkunde für Finisher
  • Kostenloser Download der Urkunde
  • Kostenlose Duschen im Ziel
Startgeld #EIFEL70K: 60,00 Euro
Startgeld #EIFEL48K: 50,00 Euro

Die Anmeldung für beide Distanzen öffnet am Freitag, 19.12.2025, um 20 Uhr, auf dieser Webseite.

Die Zahlung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Die Startgelder werden voraussichtlich in der ersten Märzwoche 2026 ohne weitere Vorankündigung im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens von dem Konto abgebucht, das bei der Anmeldung angegeben wurde.  Es erfolgt keine separate Anmeldebestätigung per Post. Ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmende erhalten eine Rückmeldung per E-Mail. Zudem werden alle Teilnehmenden im Internet in der Online-Starterliste aufgeführt.

Erstattung/Rücktritt:

Mit der Anmeldung und Bezahlung beginnt ein Dienstleistungsvertrag zu Planung und Ausrichtung des MARSCH MIT AUSSICHT durch den Veranstalter. Ein Rücktritt ist dann nicht mehr möglich. Es erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.

Kann ich meinen Startplatz auf eine andere Person übertragen?

Hinweis: Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar.

Im Rahmen einer offiziellen Ummeldung könnt Ihr Euren Startplatz bis zum 14.06.2026 auf einen Ersatzteilnehmenden übertragen. Die Ummeldegebühr beträgt 10,00 Euro und ist vom Ersatzteilnehmende zu zahlen. Die Zahlung des Teilnahmebetrages wird zwischen dem bisher gemeldeten Teilnehmenden und dem Ersatzteilnehmenden geregelt.

Sendet dazu eine Mail an » info@marsch-mit-aussicht.de.

Eine Erstattung an den ursprünglichen Teilnehmenden von Seiten des Veranstalters erfolgt nicht.

Ummelden der Strecke

Eine Ummeldung zwischen den Strecken ist bis zum 14.06.2026 möglich, sofern die Teilnehmerlimits bis dahin nicht erreicht sind. Sendet dazu bitte eine E-Mail an » info@marsch-mit-aussicht.de mit den notwendigen Angaben.

Abholung der Startunterlagen

Wichtig für alle Abholtermine im Vorfeld oder am Veranstaltungstag:

  • Diese von Euch unterschriebene Einverständniserklärung ist mitzubringen. » Hier Download
  • Ihr könnt auch für andere Personen Startnummern abholen. Dazu müsst Ihr diese unterschriebenen Vollmachten mitbringen. » Hier Download
Unser Stützpunkt im Herzen der Rheinbacher Innenstadt ist auch in diesem Jahr wieder „Achims Sportshop“, Martinstraße 8, 53359 Rheinbach. Dort könnt Ihr Euch bereits im Vorfeld der Veranstaltung Eure Startnummer an folgenden Tagen abholen.
  • Freitag, 26.06.2026,14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Samstag, 27.06.2026, 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr
  • Freitag, 03.07.2026,  15:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Abholen Startnummern #EIFEL70K am Samstag, 04.07.2026, ab 04:30 Uhr:
  • Stadthalle Rheinbach,  Startort des #EIFEL70K
Abholen Startnummern #EIFEL50K am Samstag, 04.07.2026, ab 05:30 Uhr:
  • Stadthalle Rheinbach, Startort des #EIFEL50K
Das Reglement des MARSCH MIT AUSSICHT am 4. Juli 2026

Der MARSCH MIT AUSSICHT ist eine Langstreckenwanderung über 70 (#EIFEL70K) oder 50 (#EIFEL50K) Kilometer. Ziel ist es, zu Fuß die jeweilige Distanz innerhalb der vorgegebenen Zeitlimits zu absolvieren. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Mit der Anmeldung versichert jeder Teilnehmende, über eine Kranken- sowie Unfallversicherung zu verfügen.

Eure Gesundheit ist uns sehr wichtig. Wir bitten Euch deshalb, Euch auf diese Ausdauersportveranstaltung ernsthaft vorzubereiten und an den Veranstaltungstagen keine Schmerzmittel oder Medikamente zur Leistungssteigerung einzunehmen.

Der MARSCH MIT AUSSICHT ist kein Wettkampf. Laufen ist untersagt. Es gibt keine Wertung und keine Siegerpreise.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet:
  • Anderen in Not geratenen Teilnehmenden Erste Hilfe zu leisten und sofort einen Notruf über die offizielle Notrufnummer 112 zu veranlassen und ein ERSTE-HILFE-SET mitzuführen.
  • Ein Mobil- oder Smartphone ist mitzuführen.
  • Die Nummer der Organisationzentrale des MARSCH MIT AUSSICHT ist vorab unter Kontakten zu speichern. Die Nummer der Organisationszentrale sowie die Notrufnummer 112 befinden sich zudem auf der Startkarte, die zu tragen ist.
  • NEU! Ein aufgeladenes Smartphone oder Navigationsgerät ist mitzuführen, auf dem die aktuellen GPX-Streckendaten des MARSCH MIT AUSSICHT abzurufen sind. Der ausgeschilderten Strecke zu folgen.
  • Becherpflicht! Einen Becher zur Aufnahme der Getränke mitzuführen. An den Verpflegungsständen werden keine Becher ausgegeben.
  • Eine Getränkeflasche mitzuführen.
  • Die Startkarte mit dem Transponder der Zeitnahmen offen zu tragen und an den Verpflegungsstellen vorzuzeigen.
  • Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
  • Den Anweisungen der Helfer, Rettungsdienste und Polizei Folge zu leisten.
  • Der ausgeschilderten Strecke zu folgen.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Marsches, sich bei einem Verpflegungspunkt oder via Mobiltelefon bei der Organisationsleitung abzumelden.
Es ist den Teilnehmern untersagt:
  • Hunde mitzuführen.
  • Wer Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur statt an den
    Verpflegungsstellen entsorgt, wird sofort disqualifiziert.
  • Mobile (Bluetooth) Musikboxen in den Wäldern (Naturschutzgebiete) zu nutzen.
  • Sich z.B. durch Radfahrer oder andere nicht angemeldete Personen („Schrittmacher“) begleiten zu lassen.
  • Andere Fortbewegungsmittel zu nutzen.
 Wir empfehlen den Teilnehmern das Mitführen von:
  • Kappe oder Hut als Sonnenschutz.
  • Blasenpflaster.
  • Sonnencreme.
  • Creme gegen Wundscheuern.
  • Powerbank für Smartphone bzw. Navigationsgerät.
MARSCH MIT AUSSISCHT: Eure Sicherheit und die unserer Helfercrew haben höchste Priorität

Deshalb ist die Route so angelegt, dass nur an wenigen Stellen Bundes- und Landstraßen überquert werden müssen. Die Strecke verläuft überwiegend auf bestehenden auf Wald- und Wanderwegen.

Es handelt sich um keine Trail-Wanderung. Dennoch bietet die Streckenführung ordentlich Abwechslung, tolle Aussichten, Durchquerungen mehrerer idyllischer Eifeldörfer, viele schattige Abschnitte durch Wälder – aber auch längere sonnige Passagen. Wir kommen dem Wunsch vieler Aktiven nach und planen wieder eine anspruchsvollen Route, versprochen.  Outdooractive bewertet die geplanten Routen aufgrund der Streckenlänge und der Höhenmeter als schwer, aber technisch einfach. Hier erste Daten zu den geplanten Strecken.

EIFEL70K: +1200 Höhenmeter / – 1200 Höhenmeter. Tiefster Punkt 180 Meter, höchster Punkt 580 Meter (Michelsberg), Natur-, Wander- und Waldwege ca. 45 Km, Asphalt: 25 KM,

EIFEL50K:  +700 Höhenmeter / – 700  Höhenmeter. Der höchste Punkt befindet sich in 520 Meter Höhe (Knippberg), das Ziel in Rheinbach auf 180 Meter Höhe. Natur-,Wander- und Waldwege ca. 33 KM, Asphalt: 15 KM

Es gibt keine keine technisch schwierigen Passagen zu bewältigen, dennoch sind die Routen leider nicht für Rollstuhlsportlerinnen und -sportler geeignet.

Die Strecke wird ausgeschildert.

Wichtig!  Erneut verlangen wir aber von den Teilnehmenden, dass sie die GPX-Daten auf einem mitzuführenden Smartphone bzw. Navigationsgerät abrufen können. Die endgültigen GPX-Dateien mit dem Streckenverlauf werden etwa zehn Tage vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Wir gehen – nach Möglichkeit – unsere eigenen Wege

Der MARSCH MIT AUSSICHT 2026 steht für Eigenständigkeit und besondere Routen. Wo immer es möglich ist, gehen wir wieder bewusst unsere eigenen Wege. Gleichzeitig greifen wir selbstverständlich auf bestehende Wege zurück – darunter auch zertifizierte Wanderwege, die Qualität, Orientierung und landschaftlichen Reiz garantieren.

Auf unseren Strecken verbinden oder tangieren wir erneut eine Vielzahl der bekannten Eifelschleifen, Eifelspuren sowie ausgewählte Wege des Eifelvereins. Sie geben dem Marsch Orientierung und landschaftliche Vielfalt – ohne den Charakter unserer individuellen Routen zu verlieren.

Der MARSCH MIT AUSSICHT 2026 berührt unter anderem folgende Eifelschleifen:

  • Hahnenberg
  • Kloster Schweinheim
  • Madbachtalsperre
  • Decke Tönnes
  • Effelsberg
  • Michelsberg
  • Wääsch jangs
  • Zum Radioteleskop
  • Pfaffenbusch und Gotteswald
  • Quelle der Erft

Darüber hinaus führen unsere Streckenabschnitte entlang oder in unmittelbarer Nähe bedeutender Eifelspuren, historischer Weitwanderwege und klassischer Routen des Eifelvereins:

  • Münstereifelsteig
  • Pilgerpfad
  • Krönungsweg
  • Römerkanal-Wanderweg

So entsteht eine Strecke, die landschaftliche Höhepunkte, kulturelle Geschichte und sportliche Herausforderung miteinander verbindet – typisch für den MARSCH MIT AUSSICHT: eigenständig geplant, regional verwurzelt und mit Leidenschaft für das Sportwandern umgesetzt.

Der MARSCH MIT AUSSICHT ist eine sportliche Herausforderung. Es ist kein Wettkampf. Laufen ist untersagt.

Zeitlimits & Marschtempo

Mit dem #EIFEL70K wartet eine echte sportliche Herausforderung: Die Teilnehmenden der 70-km-Strecke ( +1200 HM) starten um 05:30 Uhr.  Das Ziel wird um 21:3o Uhr geschlossen. Das entspricht einer  Marschgeschwindigkeit von etwa 4,4 km/h (≈ 13:45 Minuten pro Kilometer) inklusive der Pausen.

Für die 50-km-Strecke (+700 HM) stehen euch 12 Stunden zur Verfügung. Der Start erfolgt um 06:30 Uhr, Zielschluss ist um 18:30 Uhr. Das entspricht einer durchschnittlichen Marschgeschwindigkeit von ca. 4,2 km/h bzw. einem Tempo von rund 14:20 Minuten pro Kilometer – also zügiges Wandern, kein gemütlicher Spaziergang.

An diesen Geschwindigkeiten orientieren sich die Öffnungszeiten der Verpflegungspunkte, die zugleich auch Cut-off-Punkte sind. Das bedeutet: Die Verpflegungsstellen öffnen erst ab einer bestimmten Zeit, um die Teilnehmenden des jeweiligen Feldes passend zu empfangen – und sie schließen , sobald das Zeitfenster überschritten ist.

Wer einen Verpflegungspunkt nach dessen Schließung erreicht, hat damit den offiziellen Zeitrahmen überschritten und muss den Marsch an dieser Stelle beenden. So bleibt der Ablauf für alle fair, der Charakter einer Sportwanderung erhalten, das Helferteam kann planbar arbeiten – und die Sicherheit aller Teilnehmenden bleibt gewährleistet.

Die Zeitnahme

Die Zeitnahme erfolgt mittels Einwegtranspondern, die sich auf den Startkarten befinden. Die Zeitnahme- und Datenerfassung erfolgt durch die » Firma Frielingsdorf Datenservice aus Bergisch Gladbach. Auf der Strecke wird es an- und unangekündigte Kontrollstellen geben, an denen die Durchgangszeiten erfasst werden.

Grundsätzlich versorgt sich jeder Teilnehmer zwischen den Verpflegungsständen eigenständig
  • Auf der 70-Kilometer-Strecke werden 7 Verpflegungsstationen eingerichtet.
  • Für die 50-Kilometer-Strecke sind 5 Verpflegungspunkte vorgesehen.


An diesen Punkten werden unter anderem Wasser, Cola, Dextro Energy Iso Fast Drink, Tee, Kaffee und alkoholfreies Bier als Getränke gereicht. Brote, Dextro Energy Riegel, Waffeln, Kuchen, Salzgebäck, Gurken, Bananen, Nektarinen sowie der bewährte Power-Haferbrei (vegan) bilden die Basis unseres Angebots. (Änderungen vorbehalten.)

Grundsätzlich versorgt sich jeder Teilnehmer zwischen den Verpflegungsständen eigenständig. Bitte beachtet, dass es sich hierbei um ein ergänzendes Verpflegungsangebot handelt – eine Vollverpflegung ist im Rahmen der Veranstaltung nicht möglich.

Wir bemühen uns, allen Teilnehmenden wieder ein möglichst abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Angebot bereitzustellen – selbstverständlich im Rahmen des Möglichen und ohne dabei die Startgelder noch weiter zu erhöhen. Bitte habt Verständnis, dass wir dabei nicht alle individuellen Ernährungsformen oder Diäten (z. B. vegan, glutenfrei, laktosefrei oder vegetarisch) umfassend abdecken können.

Aufgrund unserer  Erfahrungen und der zu erwartenden hohen Temperaturen werden wir das Getränkeangebot im Bedarfsfalle nochmals erweitern, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Im Gegenzug werden wir das Angebot an Snacks und festen Speisen leicht anpassen, um den Fokus stärker auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu legen.

In Sachen Verpflegung gilt: Keine Experimente am Veranstaltungstag!
Wir empfehlen euch daher, eigene Snacks oder Produkte mitzunehmen, mit denen ihr im Training oder bei anderen Märschen bereits gute Erfahrungen gemacht habt. So seid ihr bestens vorbereitet und könnt individuell auf eure Bedürfnisse eingehen.

ACHTUNG: BECHER-PFLICHT ALS UMWELTSCHUTZ

Ihr müsst einen Becher mitführen. Wir werden KEINE Becher mehr für die Erfrischungsgetränke anbieten. Auf Grund der zu erwartenden sommerlichen Temperaturen müsst Ihr ebenfalls eine Getränkeflasche oder einen Trinkrucksack mitführen.

Eine genaue Übersicht der Öffnungszeiten der Verpflegungsstellen und dem endgültigen Angebot an Getränken und Speisen wird 10 Tage vor der Veranstaltung veröffentlicht. Der Transport von Eigenverpflegung an die einzelnen Punkte ist nicht möglich.

Safety first!

Eure Sicherheit und die unseres Helferteams haben höchste Priorität.

Ein großer Teil Eurer Startgelder fließt daher in einen umfassenden Sanitätsdienst entlang der Strecke. Besonders auf der zweiten Streckenhälfte sowie im Zielbereich werden wieder Kräfte der Malteser Meckenheim und des Kreisverbandes Euskirchen für Euch im Einsatz sein, um im Bedarfsfall schnell und professionell helfen zu können.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses Angebot immer wieder wertvolle Unterstützung für erschöpfte Teilnehmende bietet.

Sicherheit und Verhalten auf der Strecke

 Aufgrund der Streckenführung kann es in Einzelfällen vorkommen, dass medizinische Hilfe nicht sofort vor Ort ist. Daher gilt für alle Teilnehmenden:

  • Erste Hilfe leisten: Anderen in Not geratenen Teilnehmenden ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten.

  • Notruf absetzen: Sofort den Notruf 112 verständigen und parallel die Organisationszentrale des MARSCH MIT AUSSICHT informieren. Die Nummer sollte vorab im Mobiltelefon gespeichert werden.

  • Erste-Hilfe-Set und Mobiltelefon: Jede*r Teilnehmende führt ein Erste-Hilfe-Set sowie ein Mobiltelefon oder Smartphone mit.

  • Die Nummer der Organisationszentrale sowie die Notrufnummer 112 sind zusätzlich auf der Startkarte vermerkt, die ständig mitzuführen ist.

  • Ein aufgeladenes Smartphone oder Navigationsgerät ist erforderlich, auf dem die aktuellen GPX-Streckendaten gespeichert sind. Diese werden vor der Veranstaltung als Download bereitgestellt.

  • Der ausgeschilderten Strecke ist zu folgen.

  • Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind einzuhalten.

  • Den Anweisungen von Helfer*innen, Rettungsdiensten und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Eine Getränkeflasche mit mindestens 0,70 Liter Fassungsvermögen ist mitzuführen.

Lotsinnen und Lotsen beim #EIFEL70K
Wir werden wieder Lotsinnen und Lotsen einsetzen, um insbesondere Erststarter beim 70 km-Marsch zu unterstützen. Die „Pace-Walker“ gehen die gesamte Strecke und bieten Orientierung, Motivation und einen gleichmäßigen Rhythmus. Sie kennen die Strecke und stehen in Kontakt mit unserer Organisationleitung. Wenn du dich einer Gruppe anschließt, kannst du deine Kräfte besser einteilen und sicher ins Ziel kommen. Die genaue Planung werden wie im Frühjahr 2026 nach unseren gemeinsamen Testmärschen hier veröffentlichen.
Warum mit den Lotsinnen und Lotsen gehen?
  • Gleichmäßig gehen anstatt zu schnell zu starten
  • Motivation durch eine starke Gruppe
  • Sichere Orientierung ohne ständiges Kontrollieren der Zeit und Strecke
Medizinische Versorgung während des MARSCH MIT AUSSICHT

Eure Sicherheit und die unseres Helferteams haben höchste Priorität.

Ein großer Teil Eurer Startgelder fließt daher in einen umfassenden Sanitätsdienst entlang der Strecke. Besonders auf der zweiten Streckenhälfte sowie im  Zielbereich werden wieder zertifizierte Einsatzkräfte bereitstehen, um im Bedarfsfall schnell und professionell helfen zu können. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses Angebot immer wieder wertvolle Unterstützung für erschöpfte Teilnehmende bietet.

Darüber hinaus ist unsere Organisationszentrale für die Teilnehmenden jederzeit telefonisch zu erreichen. Die Rufnummer steht auf Eurer Startkarte.

Bei akuten Notfällen ist sofort die Notfallnummer 112 zu wählen.

Rücktransport

Wir gehen aufgrund unserer Erfahrungen sowie der aktuellen Streckenplanung davon aus, dass es beim MARSCH MIT AUSSICHT nur wenige vorzeitige Aufgaben geben wird. Nach Reglement seid Ihr verpflichtet, Euch bei vorzeitiger Beendigung via Mobiltelefon oder vorzugsweise bei einem Verpflegungspunkt bei der Organisationsleitung abzumelden. Von dort aus kann Euer Rücktransport koordiniert werden.

Auf Grund der Streckenführung gibt es derzeit keinen Anspruch auf einen direkten Rücktransport nach Rheinbach. Wir werden in den kommenden Monaten wieder ein Konzept mit möglichen Ausstiegspunkten -und möglichkeiten erstellen und hier veröffentlichen.

Keine Hunde

Die Mitnahme von Hunden ist verboten. Diese Regelung dient dem Tierwohl sowie der Sicherheit aller Teilnehmenden und ist verbindlichAusnahmen sind nicht vorgesehen.

Hunde sind bei hohen Temperaturen erheblichen Belastungen ausgesetzt. Da sie ihre Körpertemperatur nur eingeschränkt über Hecheln regulieren können und kaum Schweißdrüsen besitzen, besteht bereits bei moderater körperlicher Anstrengung und Sonneneinstrahlung die Gefahr einer Überhitzung (Hitzschlag).

Die Strecke weist längere sonnige sowie asphaltierte Abschnitte auf. Asphaltflächen können sich stark aufheizen und Temperaturen von über 50 °C erreichen.

Tierärztinnen und Tierärzte raten ausdrücklich davon ab, Hunde bei hohen Temperaturen zu längeren Ausdauerleistungen mitzunehmen.

Mehr zum Thema: Hunde und Hitze

Hitzschlag bei Hunden

Zudem erhöht die große Teilnehmerzahl das Risiko von Konflikt- und Gefahrensituationen zwischen Mensch und Tier.

Danke für Euer Verständnis.

Einverständniserklärung & Haftungsausschluss

§ 1 Veranstalter

(1) Veranstalter des „MARSCH MIT AUSSICHT“ ist:

Good Walking Club e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 2
53359 Rheinbach

(2) Der Verein organisiert, plant und führt die Veranstaltung durch.

§ 2 Allgemeines

(1) Startberechtigt sind Personen ab 18 Jahren Die Personen versichern, gesund und ausreichend trainiert zu sein, um die sportliche Herausforderung sicher bewältigen zu können.

(2) Der Veranstalter veröffentlicht umfassende Informationen zu der bevorstehenden Veranstaltung auf der Webseite www.marsch-mit-aussicht.de. Dort befindet sich u.a. die Ausschreibung, das Reglement, eventuelle Ausnahmen zur Altersbegrenzung sowie die Einverständnis- und der Haftungsausschluss.

(3) Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmenden wurden im Vorfeld darüber aufgeklärt, dass sie für ihren Gesundheitszustand selbst verantwortlich sind.

(4) Der Veranstalter empfiehlt, sich vor einer Teilnahme ärztlich untersuchen oder beraten zu lassen.

(5) Jede teilnehmende Person versichert, am Veranstaltungstag über eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zu verfügen.

(6) Der Veranstalter warnt ausdrücklich davor, vor oder während der Veranstaltung Schmerzmittel oder leistungssteigernde Medikamente einzunehmen.

(7) Jede teilnehmende Person darf den Marsch jederzeit und ohne Angabe von Gründen vorzeitig beenden.

§ 2a Politische Neutralität und Ausschluss extremistischer Gruppierungen

(1) Der „MARSCH MIT AUSSICHT“ ist eine unpolitische und überparteiliche Veranstaltung. Er steht für Respekt, Vielfalt, Fairness und ein friedliches Miteinander aller Teilnehmenden.

(2) Die Teilnahme von Personen oder Organisationen, die den Zielen oder dem Geist der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen oder extremistische, rassistische, antisemitische, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Inhalte vertreten, ist ausgeschlossen.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende, die gegen diese Grundsätze verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen oder zu disqualifizieren.

§ 2b Tierschutz und Mitnahme von Hunden

(1) Der Veranstalter ist verpflichtet, den Schutz von Menschen und Tieren sicherzustellen.

(2) Die Mitnahme von Hunden während des gesamten Marsches ist nicht gestattet. Diese Regelung gilt verbindlich und ohne Ausnahme.

(3) Diese Maßnahme dient dem Tierwohl sowie der Sicherheit aller Teilnehmenden.

§ 3 Teilnahme, Rücktritt und Rückerstattung

(1) Mit der Anmeldung kommt ein Dienstleistungsvertrag über Planung und Durchführung des „MARSCH MIT AUSSICHT“ zustande und der/die Teilnehmende erkennt das Regelwerk an.

(2) Alle Anmeldedaten müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.

(3) Eine Rückerstattung des Startgeldes erfolgt grundsätzlich nicht, auch nicht bei Nichtantritt.

(4) Wird die Veranstaltung aufgrund von Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen, Krankheit, Pandemie, Tierseuchen (z.B. afrikanische Schweinepest) oder anderer höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hochwasser, Hitze) abgesagt, verkürzt oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

§ 4 Teilnahmeübertragung (Ummeldung)

(1) Das Teilnahmerecht ist höchstpersönlich und kann nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragen werden.

(2) Eine offizielle Ummeldung auf eine Ersatzperson ist innerhalb der in der Ausschreibung genannten Meldefrist und nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Hierfür fällt ggf. eine Gebühr an, die von der Ersatzperson zu zahlen ist.

(3) Die Zahlung des Startgeldes regeln bisherige und neue Teilnehmende untereinander.

(4) Eine Erstattung durch den Veranstalter an die ursprünglich gemeldete Person erfolgt nicht.

§ 4a Streckenwechsel (Ummeldung der Strecke)

(1) Ein Wechsel zwischen den angebotenen Strecken ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und innerhalb der Meldefrist (wie in der Ausschreibung angegeben) möglich, solange die Teilnehmerlimits nicht erreicht sind.

(2) Eventuelle Gebühren oder Preisunterschiede werden, falls erforderlich, gesondert mitgeteilt.

§ 5 Vorzeitiges Beenden / Disqualifikation

(1) Jede Person kann den Marsch jederzeit und ohne Angabe von Gründen abbrechen. Zur Vermeidung von Suchaktionen ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren – entweder an einem Verpflegungspunkt oder telefonisch über die Organisationsleitung.

(2) Der Veranstalter oder dessen Beauftragte, hierzu zählen auch die Sanitätsdienste, sind berechtigt, Teilnehmende, die erschöpft sind oder Zeitlimits überschreiten, aus Gründen der Sicherheit oder zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Diese Entscheidung ist verbindlich.

(3) Der Rückweg zum Start/Ziel erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden.

(4) Ein Anspruch auf Rücktransport durch den Veranstalter besteht nicht.

(5) Eine Disqualifikation erfolgt insbesondere, wenn:

1. eine Person unter falschem Namen oder mit den Daten einer anderen Person startet,
2. die vorgeschriebene Strecke verlassen oder abgekürzt wird,
3. die Startkarte oder der Zeitnahme-Chip verändert, verfälscht oder weitergegeben wird,
4. Werbedrucke oder Kennzeichnungen unkenntlich gemacht werden,
5. eine Person gegen das Reglement der Veranstaltung (laut Ausschreibung) verstößt.

(6) Ein Anspruch auf die Ausgabe von Medaille und Urkunde besteht ausschließlich für Teilnehmende, die die gesamte Strecke vollständig und regelkonform gemäß dem Reglement der Veranstaltung absolviert haben.

§ 6 Verhalten im Straßenverkehr

(1) Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

(2) Es gibt keine gesperrten Straßen oder Wege.

(3) Jede Person ist selbst für ihr Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich.

(4) Unfälle durch Missachtung dieser Regeln liegen in der eigenen Verantwortung.

(5) Den Anweisungen der Beauftragten des Veranstalters, des Sanitätsdienstes und der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.

§ 7 Sicherheit, Ausrüstung und Verpflegung

(1) Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, sich im Vorfeld der Veranstaltung über den Ablauf, das Reglement, den Streckenverlauf sowie die voraussichtlichen Wetter- und Temperaturbedingungen zu informieren und ihre Ausrüstung entsprechend anzupassen.

(2) Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden die Grundregeln für ein gefahrenminderndes Verhalten bei Sturm, Gewitter oder Unwetter kennen und sich vorsichtig und verantwortungsbewusst verhalten.

(a) Pflichtausrüstung

  1. Erste-Hilfe-Set,
  2. funktionsfähiges Handy oder Smartphone mit aktuellen GPX-Daten (Download über die Webseite des Veranstalters),
  3. Trinkbecher oder Trinkrucksack / Trinksystem mit mindestens 0,7 Litern Fassungsvermögen,
  4. wetterangepasste Bekleidung, die auch bei plötzlichen Wetteränderungen Schutz vor Kälte, Nässe und Wind bietet.

(b) Verpflegung

Verpflegung

(1) Der Veranstalter bietet keine Vollverpflegung an.

(2) An den Verpflegungsstellen stehen ausreichend Getränke, Snacks und Obst zur Verfügung.

(3) Auf besondere Ernährungsformen, Unverträglichkeiten oder spezielle Diäten (z. B. vegetarisch, vegan, laktose- oder glutenfrei) kann aus organisatorischen Gründen nur eingeschränkt eingegangen werden.

(4) Zwischen den Verpflegungsstellen versorgen sich die Teilnehmenden selbst. Es wird empfohlen, auf bewährte und gut verträgliche eigene Verpflegung zurückzugreifen.

(c) Verhalten bei medizinischen Vorfällen

(1) Trotz sanitätsdienstlicher Betreuung kann es vorkommen, dass medizinische Hilfe nicht sofort vor Ort ist.

(2) Deshalb gilt für alle Teilnehmenden:

  • Erste Hilfe leisten: Wer eine verletzte oder in Not geratene Person sieht, leistet unverzüglich Erste Hilfe.
  • Notruf absetzen: Den Notruf 112 wählen und anschließend die Organisationszentrale des MARSCH MIT AUSSICHT informieren.
  • Die Telefonnummern sind auf der Startkarte vermerkt und sollten vor dem Start im Mobiltelefon gespeichert werden.

§ 8 Datenschutz und Fotos

(1) Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre Daten zur Durchführung der Veranstaltung verwendet werden dürfen.

(2) Dazu gehören:

  • Veröffentlichung von Namen und Ergebnissen,
  • Nutzung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen in Medien, sozialen Netzwerken oder Werbung,
  • Erfassung / Weitergabe an unmittelbar beteiligte Partner (z. B. Anmeldeverfahren & Zeitnahme) und im Falle eines medizinischen Notfalls an den beauftragten Sanitätsdienst.

(3) Die Zeitnahme und das Anmeldewesen werden im Auftrage des Veranstalters durch die Firma Frielingsdorf Datenservice über Raceresult durchgeführt. Zu diesem Zweck werden die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Beauftragten erfasst und gespeichert. Seitens des Veranstalters oder des Beauftragten werden keine personenbezogenen Daten an Werbetreibende weitergegeben.

(4) Es besteht kein Anspruch auf Vergütung.

(5) Ein Widerspruch gegen die Nutzung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten und Bildaufnahmen ist jederzeit möglich an:

Good Walking Club e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 2
53359 Rheinbach
E-Mail: info@marsch-mit-aussicht.de

Bitte Name, Distanz und Startnummer angeben.

§ 9 Informationen per E-Mail

Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmenden zu, dass der Veranstalter sie per E-Mail mit erforderlichen Informationen zum Ablauf der bevorstehenden Veranstaltung und über zukünftige Veranstaltungen des Veranstalters informiert.

§ 10 Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am MARSCH MIT AUSSICHT oder den Rahmenveranstaltungen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Kommunen, Waldbesitzer, Grundstückseigentümer und deren Vertreter sowie für Begleitpersonen.

(3) Das Begehen der Wege, Pfade und Flächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden verpflichten sich, vorausschauend und aufmerksam zu handeln.

(4) Für Verletzungen oder Unfälle wird keine Haftung übernommen, wenn diese z. B. durch Stürze, Umknicken, Ausrutschen, Naturereignisse oder plötzlich auftretende gesundheitliche Probleme wie Schwindel, Übelkeit oder Ohnmacht entstehen. Ebenso besteht keine Haftung bei Nichtbefolgen von Anweisungen der Beauftragten des Veranstalters oder bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung.

(5) Ebenso wird keine Haftung für gesundheitliche Risiken und Folgeschäden übernommen, die durch Tiere oder Pflanzen verursacht werden, beispielsweise durch Brennnessel, Bärenklau, Ambrosia, Insektenstiche oder Zeckenbisse.

(6) Die teilnehmende Person trägt die Kosten für medizinische Behandlungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung erforderlich werden, vollständig selbst.
Dies umfasst insbesondere auch die Kosten für Rettungs- und Transportmaßnahmen (z. B. Krankentransport, Rettungswagen, Notarzt), sowie weiterführende Diagnostik, Behandlungen oder Klinikaufenthalte, soweit diese über die sanitätsdienstliche Erstversorgung hinausgehen.
Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Kosten. Auf § 2 (5) „Versicherungspflicht“ wird hingewiesen.

(7) Für verlorene oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung und leistet keinen Ersatz.

(8) Im Falle von höherer Gewalt – etwa Unwetter, extreme Hitze, Hochwasser, Pandemie oder Tierseuchen (z. B. Afrikanische Schweinepest) – und einer daraus resultierenden Streckenkürzung, -verlegung oder Absage der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückzahlung.

§ 11 Schlussbestimmung

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden dieses Regelwerk in allen Punkten an.

Mit der Anmeldung und Teilnahme versichern die Teilnehmenden, dass sie keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrichter, sowie dessen Helfer und Beauftragte, die Besitzer privater Wege, Wälder, Plätze und Gebäude bzw. deren Vertreter, alle betroffenen Städte und Gemeinden und sonstige Personen oder Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtansprüche bestehen.

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